{"id":745,"date":"2020-04-28T09:11:26","date_gmt":"2020-04-28T09:11:26","guid":{"rendered":"http:\/\/iahev.de\/?page_id=745"},"modified":"2023-01-04T11:20:27","modified_gmt":"2023-01-04T10:20:27","slug":"satzung-der-iah-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/iah-ev.de\/?page_id=745","title":{"rendered":"Satzung der IAH e.V."},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-media-text alignwide has-media-on-the-right is-stacked-on-mobile\" style=\"grid-template-columns:auto 27%\"><div class=\"wp-block-media-text__content\">\n<div class=\"is-layout-flex wp-container-2 wp-block-columns\">\n<div class=\"is-layout-flow wp-block-column\" style=\"flex-basis:100%\">\n<p class=\"has-medium-font-size\">             Initiative Afghanisches Hilfswerk e.V.                       \u0627\u0646\u062c\u0645\u0646 \u0645\u062f\u062f \u0631\u0633\u0627\u0646\u06cc \u0627\u0641\u063a\u0627\u0646\u06cc<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div><figure class=\"wp-block-media-text__media\"><img decoding=\"async\" width=\"179\" height=\"79\" src=\"https:\/\/iah-ev.de\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/iah-logo-gross.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-937 size-full\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>Vereinssatzung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Rechtsf\u00e4higkeit, Name<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Verein ist im Vereinsregister einzutragen, um rechtsf\u00e4hig zu sein.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eInitiative Afghanisches Hilfswerk e. V.\u201c.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Sitz, anwendbares Recht<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Marburg.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Rechtsverh\u00e4ltnisse des Vereins bestimmen sich nach deutschem Recht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungstext ist nur in der deutschen Fassung rechtsverbindlich.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Zweck<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>Zweck des Vereins ist:<br>a) die F\u00f6rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,<br>b) die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens sowie die F\u00f6rderung der Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern,<br>c)die F\u00f6rderung der Entwicklungszusammenarbeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Verwicklung der Zwecke im Ausland kann auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<br>a) Der Verein entwickelt Konzepte zum Aufbau und zur Unterhaltung von Schulen in Afghanistan besonders f\u00fcr Kinder, M\u00e4dchen und Frauen, die eine Grundbildung im Lesen und Schreiben und Grundlagen f\u00fcr berufliche Bildung vermitteln, und verwirklicht diese durch finanzielle und materielle Beihilfen und mit beratenden und organisierenden Hilfen durch Fachleute in Afghanistan.<br>b) Der Verein f\u00f6rdert die internationale Gesinnung, die Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und den V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedanken und die Gleichberechtigung von Frauen und M\u00e4nnern durch Organisieren von \u00f6ffentlichen Stellungnahmen und Vortr\u00e4gen und pers\u00f6nliche Beratung in Afghanistan, in Deutschland und in anderen L\u00e4ndern, durch Unterst\u00fctzung afghanischer Migranten in der Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben in Deutschland und durch Begegnungen zwischen Migranten und alteingesessener Bev\u00f6lkerung in Deutschland.<br>c) Der Verein f\u00f6rdert die Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan durch finanzielle und materielle Beihilfen und mit beratenden und organisierenden Hilfen durch Fachleute in Afghanistan.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul>\n<li>bei der Verbesserung der Produkte und der Produktions- und Vertriebsmethoden in der Landwirtschaft und im Handwerk und<\/li>\n\n\n\n<li>bei der Belebung und Erhaltung des traditionellen afghanischen Kunsthandwerks,<\/li>\n\n\n\n<li>der Verein f\u00f6rdert die die Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan auch durch Motivierung von afghanischen Migranten zur Mitarbeit an den genannten Entwicklungszielen in Afghanistan,<\/li>\n\n\n\n<li>hierzu geh\u00f6rt auch die materielle Absicherung eines B\u00fcros in Kabul, sofern die Gelder vorhanden sind.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den gemeinn\u00fctzigen Verein \u201eFrauen helfen Frauen e. V.\u201c in Marburg, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr seine gemeinn\u00fctzigen Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied kann jede rechtsf\u00e4hige, nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Gesellschaft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Abgelehnte binnen zwei Wochen Berufung einlegen. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung, nachdem sie dem Abgelehnten Gelegenheit gegeben hat, sich zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Verlust der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, durch Austritt des Mitglieds oder durch Ausschluss des Mitglieds.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt ist dem Vorstand des Vereins schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt kann jederzeit erkl\u00e4rt werden. Die Wirksamkeit des Auftritts kann in der Austrittserkl\u00e4rung auf einen k\u00fcnftigen Zeitpunkt bestimmt werden, sp\u00e4testens auf das Ende des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres. Wird in der Austrittserkl\u00e4rung ein Zeitpunkt f\u00fcr die Wirksamkeit nicht bestimmt, ist der Austritt sofort wirksam.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Ausschluss eines Mitglieds ist nur aus wichtigem Grund m\u00f6glich. Als wichtiger Grund gilt die Verletzung der Pflicht aus \u00a7 7 Absatz 2, \u00c4nderungen der Anschrift mitzuteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss kann der Ausgeschlossene binnen zwei Wochen Berufung einlegen. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung, nachdem sie dem Ausgeschlossenen Gelegenheit gegeben hat, sich zu \u00e4u\u00dfern.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Die Mitglieder f\u00f6rdern den Verein, indem sie sich zum Zweck des Vereins bekennen und die ihnen nach der Satzung obliegenden Pflichten erf\u00fcllen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder m\u00fcssen ihre Anschrift unter der sie schriftliche Nachrichten des Vereins empfangen, und jede \u00c4nderung dieser Anschrift unverz\u00fcglich mitteilen. Ist eine Mitteilung des Vereins nicht zustellbar, weil die Anschrift des Mitglieds oder eine \u00c4nderung nicht mitgeteilt ist, oder die Mitteilung des Vereins unter der Anschrift nicht angenommen wird, so muss das Mitglied sich so behandeln lassen, als w\u00e4re die Mitteilung zugegangen.<\/li>\n\n\n\n<li>Arbeitszeit und Arbeitskraft, die Mitglieder und der Vorstand f\u00fcr den Verein aufwenden, werden nicht verg\u00fctet, wenn dies nicht besonders vereinbart ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Von den Vereinsmitgliedern k\u00f6nnen Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben werden. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliedsbeitr\u00e4ge bestimmt die Mitgliederversammlung. Bezahlte Beitr\u00e4ge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet. Der j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitrag betr\u00e4gt 5,00 \u20ac (Stand 2018).<\/li>\n\n\n\n<li>Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, eine Mitgliederliste einzusehen, die die Namen und die Zahl der Mitglieder enth\u00e4lt.<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder d\u00fcrfen die durch Unterschrift abgeschlossenen Protokolle der Mitgliederversammlungen einsehen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Mindestens einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres, findet eine Mitgliederversammlung statt. Eine Mitgliederversammlung findet auch statt, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder es verlangt. Die Mitgliederversammlung findet als Pr\u00e4senzveranstaltung oder virtuell statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins mit schriftlicher Einladung an jedes Mitglied unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden geleitet. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist. Die Mitgliederversammlung kann im Einzelfall Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer w\u00e4hlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist. Wenn die Mitgliederversammlung beschlussunf\u00e4hig ist, kann zu einer zweiten Mitgliederversammlung eingeladen werden, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Diese zweite Mitgliederversammlung darf nicht sp\u00e4ter als acht Wochen nach der ersten Mitgliederversammlung stattfinden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse, soweit nicht im Gesetz (\u00a7 33 BGB Satzungs\u00e4nderung, \u00a7 41 BGB Aufl\u00f6sung des Vereins) oder in dieser Satzung (Satz 2) anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. F\u00fcr eine \u00c4nderung des Vereinszwecks und f\u00fcr den Ausschuss eines Mitglieds ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind au\u00dfer den gesetzlich und in dieser Satzung besonders geregelten Aufgaben (\u00a7 5 Satz 3, \u00a7 6 Absatz 4 Satz 3 Entscheidung \u00fcber Berufung gegen Ablehnung der Aufnahme oder Ausschluss eines Mitglieds, \u00a7 7 Absatz 4 Satz 2 Beitr\u00e4ge \u00a7 9 Absatz 3 Satz 3 Wahl von Versammlungsleiter):<br>a) Wahl des Vorstands<br>b) Wahl eines Kassenwarts, einer Kassenwartin<br>c) Wahl von Kassenpr\u00fcfern<br>d) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands einschlie\u00dflich des Kassenberichts<br>e) Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfberichts<br>f) Wahl eines Schriftf\u00fchrers, einer Schriftf\u00fchrerin<br>g) Entlastung des Vorstands<br>h) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Vorstand<\/p>\n\n\n\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Im Rechtsverkehr sowohl gegen\u00fcber den Mitgliedern als auch gegen\u00fcber Dritten wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand beteiligt bei seinen Beratungen und Entscheidungen mindestens zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Beisitzer. Die Beisitzer haben im Vorstand das gleiche Stimmrecht wie die Vorstandsmitglieder.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vorstandsmitglieder und die Beisitzer bleiben im Amt, bis an ihrer Stelle neue gew\u00e4hlt werden.<br>\u00a7 11 Gesch\u00e4ftsjahr<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<br>Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 17. M\u00e4rz 2013 errichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung \u00a7 1 Rechtsf\u00e4higkeit, Name \u00a7 2 Sitz, anwendbares Recht \u00a7 3 Zweck \u00a7 4 Mitgliedschaft Mitglied kann jede rechtsf\u00e4hige, nat\u00fcrliche oder juristische Person oder Gesellschaft werden. \u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft \u00dcber die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Abgelehnte binnen zwei Wochen Berufung einlegen. \u00dcber [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":417,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/745"}],"collection":[{"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=745"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/745\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":938,"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/745\/revisions\/938"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/417"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/iah-ev.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=745"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}